- Unsere Dienstleistung umfasst sämtliche in der Baustellenverordnung geforderten Verpflichtungen
- Beratung im Hinblick auf Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte bei der Terminplanung
- Ausarbeitung des Si-Ge-Planes nach RAB 31
- Erstellen einer Baustellenordnung und eines Erste-Hilfe-Aushangs als Si-Ge-Plan Bestandteil
- Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Ausführungsphase zwischen den am Bau beteiligten Firmen
- Dokumentation und Fortschreibung einer Unterlage, die alle sicherheitsrelevanten Angaben enthält